Zugangsvoraussetzungen: 17 1/2Jahre, oder begleitetes Fahren bereits ab 16 1/2Jahren
Kraftfahrzeuge bis 3,5t. Auch mit Anhänger bis 750kg. Sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht höher als 3,5t ist.